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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.gutes-vom-hof.sh/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte diverser Bildelemente fehlen (Prüfkriterium 9.1.1.1) – wird aktuell nachgearbeitet
  • Farbkontraste bei Schriftgrafiken der Startseite sind nicht ausreichend (Prüfkriterium 9.1.4.3) – wird aktuell nachgearbeitet
  • Erläuterung in Leichter Sprache grundsätzlich und Verlinkung dazu auf der Startseite
  • Erläuterung in Gebärdensprache grundsätzlich und Verlinkung dazu auf der Startseite

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.03.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von der Staatskanzlei Schleswig-Holstein vom 05.03.2024 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13.03.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter:

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Fachbereich Gütezeichen
Sandra van Hoorn
Grüner Kamp 15–17
24768 Rendsburg
Tel. +49 4331 9453-400
svanhoorn[at]lksh.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

+49 431 988 1620
bbit[at]landtag.ltsh.de