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Gewinnspiel Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel Gottorfer Landmarkt 2024

Das GUTES VOM HOF.SH Gewinnspiel im Rahmen der Veranstaltung Gottorfer Landmarkt wird von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein/ Fachbereich Gütezeichen, Grüner Kamp 15–17, 24768 Rendsburg, veranstaltet. Die Teilnahme ist am Tag der Veranstaltung, 05.05.2024, möglich. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel auch vor Ablauf des vorgesehenen Zeitraums aus wichtigem Grund zu beenden, z. B. wenn der vorgesehene Ablauf des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig und kostenlos; dem Teilnehmenden können bei der Teilnahme über die Gewinnspiel-Homepage Kosten für die Einwahl ins Internet entstehen. Sämtliche Teilnehmende erklären sich durch Unterzeichnung bzw. Anklicken der Bestätigung mit folgenden Bedingungen einverstanden:

Teilnahmevoraussetzung

Die Teilnahme an der Aktion ist nur online unter der Internetadresse gutes-vom-hof.sh/gewinnspiel möglich. Dabei sind in einem Online-Formular mehrere Fragen zu beantworten und ein Online-Formular auszufüllen. Für die Abwicklung werden vom Teilnehmenden folgende Daten benötigt: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtstag, E-Mail-Adresse. Der Teilnehmende ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
Der/die Gewinner werden aus allen Teilnehmenden, die die Frage richtig beantwortet haben, gezogen. Dabei entscheidet das Losverfahren. Jeder Teilnehmende darf nur einmalig an diesem Gewinnspiel teilnehmen und kann nur einmal gewinnen.

Der Gewinnende erhält eine GüteTüte des Gütezeichen Schleswig-Holstein. Die Produkte werden über einen Dienstleister versendet. Der Gewinnende wird per E-Mail über den Gewinn informiert, materielle Gewinne werden per Post versendet.

Sollten die Gewinner unter der angegebenen E-Mail-Adresse nicht zu erreichen sein und können die Gewinne innerhalb von 3 Wochen nicht zugestellt werden, erlischt der Gewinnanspruch und die Gewinne verfallen. Selbstabholung oder die Lieferung an eine abweichende Adresse sind leider nicht möglich. Die Gewinne können nicht in bar ausgezahlt und nicht umgetauscht werden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Gewinn besteht zu keiner Zeit. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinnenden und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.

Im Falle eines Gewinns wird eine Gewinnbenachrichtigung bzw. der Gewinn an die angegebene Adresse versendet. Sollte die Adresse nicht korrekt oder der Gewinn aus anderen Gründen nicht zustellbar sein, wird der Gewinner zunächst per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinner müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung gemeldet haben, ansonsten verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ausgelost.
Die Teilnahme über automatisierte Massenteilnahmeverfahren ist unzulässig.

Newsletter

Sämtliche Teilnehmende des Gewinnspiels erklären sich damit einverstanden, dass sie den GUTES VOM HOF.SH Email-Newsletter erhalten. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.

Datenschutz

Sämtliche Teilnehmenden des Gewinnspiels erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtstag, E-Mail-Adresse) ausschließlich zum Zweck der Begründung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein elektronisch erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Der Teilnehmende kann seine Einwilligungserklärung gegenüber der Landwirtschaftskammer jederzeit widerrufen und der weiteren Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. Der Widerruf ist zu senden an:

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, FB Gütezeichen
Grüner Kamp 15–17
24768 Rendsburg
info[at]gzsh.de

Unmittelbar nach Eingang des Widerrufs werden die personenbezogenen Daten des Teilnehmenden nicht mehr verarbeitet oder genutzt und gelöscht. Der Teilnehmende ist im Falle des Widerrufs von der weiteren Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Daten der Gewinner werden nach der jeweiligen Auslieferung ihrer Gewinne gelöscht. Die Daten sämtlicher anderer Teilnehmender werden gelöscht, nachdem die Gewinner feststehen.


Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
https://www.gutes-vom-hof.sh/datenschutz/
https://www.lksh.de/datenschutz/

Haftung

Eine Haftung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keine Gewähr und Zusicherung für die ausgelobten Gewinne. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein haftet nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit ihrer Website, bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie von Dritten verursachten Störungen. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit ihrer Website sicherzustellen. Weiterhin übernimmt der Veranstalter keine Garantie dafür, dass die Website auf dem jeweiligen Endgerät des Teilnehmenden ordnungsgemäß funktionsfähig ist.